DSGVO konforme DATENSCHUTZERKLÄRUNG
FÜR IHRE ZAHNARZTPRAXIS


Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.

Arztpraxen sind verpflichtet ihre Patienten darüber zu informieren, zu welchem Zwecke sie Daten ihrer Patienten erheben, speichern oder weiterleiten. So sollten Sie jedem Patienten eine "Einverständniserklärung zum Datenschutz" zur Kenntnis geben und unterschreiben lassen.

Um den Aufwand hier möglichst gering zu halten, bietet Ihnen das AnaBoard® die Möglichkeit eines papierlosen Ablaufs. Die "Einverständniserklärung zum Datenschutz" wird vom Patienten auf dem AnaBoard® gelesen und digital unterschrieben. Das unterschriebene Dokument wird digital im entsprechenden Archiv der Arztpraxis abgelegt und ist somit auch jederzeit auffindbar.


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