1.1 Hausärztinnen- und Hausärzteverbände
In jedem Bundesland gibt es Hausärzteverbände, die die Interessen der Hausärztinnen und Hausärzte vertreten. Ein zentrales politisches Ziel dieser Verbände ist die Stärkung und der Ausbau der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), also spezieller Hausarztverträge nach § 73b SGB V.
1.2 Rolle der HÄVG
Die HÄVG (Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG) ist gewissermaßen der „operative Arm“ der Hausärzteverbände für die HZV‑Verträge. Ihre Aufgaben sind u.a.:
Die HÄVG ist damit zentrale Anlaufstelle für alle Themen rund um die HZV‑Verträge: von den Vertragsinhalten über Teilnahmevoraussetzungen bis zu IT‑ und Abrechnungsfragen.
In vielen Verträgen ist ausdrücklich geregelt, dass die HÄVG für den Hausärzteverband bestimmte Willenserklärungen gegenüber den Hausärzten und Krankenkassen abgeben und entgegennehmen darf (z.B. im Rahmen des Vertragsbeitritts), also eine Art „Verfahrens- und Kommunikationsdrehscheibe“ ist.
2.1 Rechtliche Grundlage und Zielsetzung
Die Hausarztzentrierte Versorgung basiert auf § 73b SGB V. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten, die über die normale Regelversorgung hinausgeht und den Nutzen der hausärztlichen Tätigkeit besser berücksichtigt.
Zentrale Ziele:
2.2 Freiwillige Teilnahme
3.1 Teilnahmevoraussetzungen für Hausärzte
Beispielhaft (konkret variiert je nach Vertrag/Kasse), aber häufig gefordert sind:
Solche Details stehen in den jeweiligen Verträgen und Anlagen (z.B. Teilnahmevoraussetzungen, IT-Anforderungen).
3.2 Vertragsbeitritt
Der Hausarzt schließt einen HZV-Vertrag (bzw. tritt einem bestehenden Vertrag bei) zwischen Hausärzteverband(en) und Krankenkasse(n) bei. In den Vertragsunterlagen ist oft geregelt, dass:
4.1 DETE im HZV-Kontext
„DETE“ steht im HZV-Kontext nicht für eine einzelne Firma, sondern für ein datentechnisches/technisches Verfahren bzw. Regelwerk, über das die für die HZV erforderlichen Daten verarbeitet werden. Es ist kein eigenständiger Vertrag, sondern Teil des technischen und organisatorischen Rahmens innerhalb der HZV-Vertragsbeziehung.
Funktion von DETE (vereinfacht):
Damit bildet DETE einen technischen Unterbau dafür, dass das, was in den Verträgen geregelt ist (Vergütung, Pauschalen, Teilnahme, Qualitätssicherung), auch tatsächlich IT-seitig abgewickelt werden kann.
4.2 Verknüpfung HÄVG – DETE
Die HÄVG nutzt DETE-gesteuerte Verfahren insbesondere für:
In manchen Verträgen wird ausdrücklich geregelt, dass die HÄVG im Rahmen der Vertragsdurchführung Willenserklärungen und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen „im Namen“ des Hausärzteverbandes entgegennehmen oder abgeben darf – dies ist auch organisatorisch/technisch in die DETE‑Prozesse eingebunden.
5.1 IT und Vertragssoftware
Für jeden HZV-Vertrag ist eine bestimmte „Vertragssoftware“ zugelassen, die entweder direkt im Praxisverwaltungssystem integriert ist oder als Zusatzmodul betrieben wird. Anforderungen:
Diese Software bildet die Schnittstelle zwischen Praxis und HÄVG/Kasse. Sie steuert z.B.:
Die „DETE-Logik“ ist in diesem Software-/Schnittstellenprozess hinterlegt, so dass du als Praxis in der Regel nicht direkt mit „DETE“ arbeitest, sondern deine HZV-Software es im Hintergrund umsetzt.
5.2 Einschreibung von Patienten
Typischer Ablauf (je nach Vertrag etwas unterschiedlich):
5.3 Abrechnung
Die HZV arbeitet in der Regel mit einer pauschalen, hausarztzentrierten Vergütungslogik:
5.4 Qualitätssicherung und Prüfungen
In vielen HZV-Verträgen sind besondere Qualitätssicherungsmaßnahmen vorgesehen (Dokumentationspflichten, Teilnahme an Fortbildungen, Einhaltung bestimmter Standards).
Die dafür benötigten Daten werden ebenfalls über die entsprechenden datentechnischen Verfahren bereitgestellt. DETE sorgt dafür, dass die Daten so strukturiert sind, dass u.a.:
6.1 Organisatorischer Nutzen
6.2 Wirtschaftlicher Nutzen
6.3 Versorgungsnutzen
Das AnaBoard® befindet sich gerade im HÄVG DETE Zertifizierungsprozess und das DETE-Modul wird bei erfolgreicher Zulassung ab dem Q3/2026 verfügbar sein.
Wir befinden uns im Austausch mit mehreren Herstellern von Praxisverwaltungssystemen und haben die Anbindung bereits erfolgreich getestet.
Sollten Sie Interesse am HÄVG DETE Prozess haben, dann kommen Sie gerne auf uns zu!
HÄVG DETE ist das datentechnische Verfahren der HÄVG (Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG), über das alle für die HZV erforderlichen Daten verarbeitet werden. Es bildet den technischen Unterbau für Einschreibungen, Abrechnungen und Qualitätssicherung in der Hausarztzentrierten Versorgung.
Das AnaBoard® befindet sich aktuell im HÄVG DETE Zertifizierungsprozess. Nach erfolgreicher Zulassung wird das DETE-Modul ab Q3/2026 verfügbar sein.
Nein. Sobald das Modul freigeschaltet ist, funktioniert die digitale HZV-Einschreibung über das AnaBoard® automatisch im Hintergrund. Die DETE-Logik wird von der AnaBoard-Software übernommen und an Ihr Praxisverwaltungssystem übermittelt.
Ja. Die digitale Unterschrift auf dem AnaBoard® erfüllt die Anforderungen an eine wirksame Willenserklärung. Zusätzlich wird die Dokumentation lückenlos in Ihrer Praxissoftware gespeichert und kann jederzeit nachgewiesen werden.
Nein. Das AnaBoard® ergänzt Ihre bestehende Infrastruktur. Die Einschreibung läuft über AnaBoard, die DETE-konforme Übermittlung erfolgt automatisch.
Eine ordnungsgemäße Aufklärung umfasst insbesondere:
Das AnaBoard® unterstützt, diese Inhalte strukturiert zu erfassen und sicherzustellen, dass wesentliche Punkte nicht vergessen werden.
Die Aufklärung muss rechtzeitig erfolgen, sodass der Patient genug Zeit für eine wohlüberlegte Entscheidung hat.
Bei geplanten Operationen sollte zwischen Aufklärung und Eingriff in der Regel ein angemessener zeitlicher Abstand liegen. AnaBoard® hilft, die Zeitpunkte der Aufklärung nachvollziehbar zu dokumentieren.
In Deutschland müssen medizinische Unterlagen – einschließlich Aufklärungsdokumentation – in der Regel mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.
Das AnaBoard® unterstützt die revisionssichere Ablage und erleichtert die langfristige Nachvollziehbarkeit.
In der Regel nicht.
Das AnaBoard® ist ein Werkzeug der jeweiligen Praxis oder Klinik zur Organisation und Dokumentation der Aufklärung. Für Patientinnen und Patienten entstehen dadurch üblicherweise keine gesonderten Kosten. Die konkrete Handhabung kann jedoch von Einrichtung zu Einrichtung variieren.
Das AnaBoard®:
Das erhöht die Patientensicherheit und stärkt das Vertrauen in die Behandlung.
AnaBoard® wird unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben betrieben.
Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der medizinischen Behandlung verwendet. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen und den Vereinbarungen mit der jeweiligen Einrichtung.
Das AnaBoard® richtet sich insbesondere an:
Überall dort, wo Aufklärung über diagnostische oder therapeutische Maßnahmen erforderlich ist, kann das AnaBoard® Prozesse vereinheitlichen und digitalisieren.