Digitale Patientenaufklärung in der Arztpraxis

Aufklärungsbögen von Thieme Compliance

Patientenaufklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Praxis. Sie umfasst die mündliche und/oder schriftliche Information des Patienten über geplante diagnostische oder therapeutische Maßnahmen durch den behandelnden Arzt. Diese Aufklärung bildet die Grundlage für die informierte Einwilligung des Patienten.

Wichtige Aspekte der Patientenaufklärung:

  • Rechtliche Verpflichtung: Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten umfassend aufzuklären. Ohne vollständige Aufklärung ist die Einwilligung des Patienten nicht wirksam und der Eingriff rechtswidrig.
  • Inhalt der Aufklärung: Die Aufklärung muss Informationen über den geplanten Eingriff, dessen Notwendigkeit, mögliche Komplikationen, Art und Schwere des Eingriffs sowie mögliche Behandlungsalternativen umfassen.
  • Dokumentation: Die Aufklärung muss schriftlich dokumentiert werden. Dies dient sowohl der rechtlichen Absicherung als auch der Nachvollziehbarkeit für den Patienten.
  • Zeitlicher Abstand: Bei geplanten Operationen sollte die Aufklärung in ausreichendem zeitlichen Abstand zum Eingriff erfolgen, um dem Patienten genügend Zeit für die Entscheidungsfindung zu geben.

Die Patientenaufklärung ist für die Arztpraxis nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt, um Vertrauen zwischen Arzt und Patient aufzubauen und die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Das AnaBoard® unterstützt Sie bei der digitalen Patientenaufklärung.

Wie wird die Aufklärung dokumentiert?

Die Dokumentation der Patientenaufklärung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass der Patient umfassend informiert wurde und seine Einwilligung auf einer fundierten Entscheidungsgrundlage beruht. Hier sind die wesentlichen Schritte zur Dokumentation:

  • Aufklärungsbogen: Ein standardisierter Aufklärungsbogen wird verwendet, um die wesentlichen Informationen über den Eingriff, mögliche Risiken und Alternativen festzuhalten. Dieser Bogen wird vom Arzt ausgefüllt und dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt.
  • Patientenunterschrift: Der Patient bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen, dass er die Informationen verstanden hat und mit dem Eingriff einverstanden ist.
  • Ärztliche Unterschrift: Auch der aufklärende Arzt unterschreibt den Bogen, um zu bestätigen, dass die Aufklärung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
  • Gesprächsnotizen: Zusätzlich zum Aufklärungsbogen können Notizen über das Aufklärungsgespräch im Patientendossier festgehalten werden. Diese Notizen sollten Datum, Uhrzeit und wesentliche Inhalte des Gesprächs umfassen.
  • Kopie für den Patienten: Der Patient erhält eine Kopie des unterschriebenen Aufklärungsbogens zur eigenen Dokumentation.

Diese Schritte helfen, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Patientenaufklärung zu gewährleisten und dienen als rechtliche Absicherung für beide Seiten.

Wie lange müssen Dokumente aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente variieren je nach Art der Unterlagen und den gesetzlichen Anforderungen. Hier ist eine allgemeine Richtlinie:

  • Medizinische Unterlagen: Ärzte müssen Patientenakten in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren.

Es ist wichtig, die spezifischen gesetzlichen Anforderungen zu beachten, da es je nach Land und Art der Dokumente Unterschiede geben kann.

Spezielle gesetzliche Regelungen zur Patientenaufklärung in Deutschland:

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 630e BGB. Hier sind einige zentrale Punkte:

  • Aufklärungspflicht: Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten über alle wesentlichen Umstände der geplanten Maßnahme aufzuklären. Dazu gehören Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten.
  • Form der Aufklärung: Die Aufklärung muss mündlich durch den behandelnden Arzt oder eine entsprechend qualifizierte Person erfolgen. Ergänzend können schriftliche Unterlagen verwendet werden.
  • Rechtzeitigkeit: Die Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient ausreichend Zeit hat, eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.
  • Verständlichkeit: Die Informationen müssen für den Patienten verständlich sein. Der Arzt muss sich so ausdrücken, dass der Patient die Erläuterungen nachvollziehen kann.
  • Dokumentation: Der Patient muss Abschriften der Unterlagen erhalten, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat.

Diese gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass Patienten umfassend informiert sind und auf Basis dieser Informationen eine fundierte Entscheidung treffen können.