Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Selbstzahlerleitungen für Patienten

Neben den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bieten Praxen ausgewählte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Dabei handelt es sich um medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen, die nicht oder nicht in vollem Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Wichtige Hinweise zu IGeL-Leistungen:

  • Freiwilligkeit: IGeL sind grundsätzlich freiwillig. Der Patient / die Patientin erhält eine ärztliche Empfehlung und kann in Ruhe entscheiden, ob er / sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
  • Transparente Kosten: Vor Durchführung wird der Patient / die Patientin schriftlich über den voraussichtlichen Umfang und die Kosten der Leistung informiert. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ).
  • Medizinischer Nutzen: Es werden in der Regel Leistungen angeboten, von deren medizinischem Nutzen die Praxis überzeugt ist und die zur individuellen Vorsorge, Diagnostik oder Therapie sinnvoll beitragen kann.
  • Keine Nachteile bei Ablehnung: Wenn IGeL-Leistungen nicht gewünscht sind, entstehen daraus keinerlei Nachteile bei der weiteren Behandlung im Rahmen der Regelversorgung.



Beispiele individueller Gesundheitsleistungen

IGeL in der Praxis

Typische Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):

  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
    Zusätzliche Check-ups über die von der Krankenkasse bezahlten Vorsorgeuntersuchungen hinaus, z.B. häufigere Kontrollen bei bestimmten Risikofaktoren.
  • Erweiterte Laboruntersuchungen
    Bestimmung zusätzlicher Laborwerte, die nicht zum Standardumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören (z.B. erweiterte Stoffwechsel- oder Vitaminbestimmungen).
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
    Ultraschall-Untersuchungen, die über die in den Vorsorgeprogrammen vorgesehenen Leistungen hinausgehen.
  • Reise- und Impfberatung
    Individuelle Beratung zu Gesundheitsrisiken und notwendigen Impfungen bei Auslandsreisen, einschließlich ggf. privat zu tragender Reiseimpfungen.
  • Besondere Atteste und Gutachten
    Ärztliche Bescheinigungen und Gutachten, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden (z.B. für Versicherungen, Arbeitgeber, Sportvereine).



IGeL auf dem AnaBoard®

Individuelle Formulare für Ihre Praxis



FAQ

Häufige Fragen zu IGeL auf dem AnaBoard®

Was ist das AnaBoard®?

Das AnaBoard® ist eine digitale Plattform zur Patientenaufklärung in der Arztpraxis. Sie unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, Aufklärungsbögen strukturiert zu nutzen, Gespräche zu dokumentieren und die Einwilligung der Patientinnen und Patienten rechtssicher festzuhalten.

Welche Rolle spielen die Aufklärungsbögen von Thieme Compliance?

Das AnaBoard® nutzt die etablierten Aufklärungsbögen von Thieme Compliance in digitaler Form.
Damit stehen medizinisch und rechtlich geprüfte Inhalte zur Verfügung, die Ärztinnen und Ärzte in ihrem Aufklärungsgespräch unterstützen und die Dokumentation standardisieren.

Ersetzt das AnaBoard® das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch?

Nein.
Die Patientenaufklärung muss nach deutschem Recht mündlich durch den behandelnden Arzt oder eine entsprechend qualifizierte Person erfolgen. Schriftliche und digitale Unterlagen – wie die Aufklärungsbögen im AnaBoard® – ergänzen das Gespräch, können es aber nicht ersetzen.

Wie unterstützt das AnaBoard® die rechtssichere Patientenaufklärung?

Das AnaBoard® bildet die wesentlichen Schritte der Aufklärung digital ab:

  • Bereitstellung standardisierter Aufklärungsbögen
  • strukturierte Erfassung der Inhalte des Aufklärungsgesprächs
  • digitale Erfassung der Unterschrift des Patienten und des Arztes
  • Nachvollziehbarkeit von Datum, Uhrzeit und Inhalt der Aufklärung

Damit wird die Dokumentation vereinfacht und die Nachweisbarkeit der Aufklärung verbessert.

Wie wird die Patientenaufklärung mit dem AnaBoard® dokumentiert?

Typischerweise umfasst die Dokumentation mit AnaBoard®:

  • Auswahl des passenden Aufklärungsbogens
  • Ausfüllen des Bogens durch den Arzt bzw. die Praxis
  • Besprechung des Inhalts im persönlichen Gespräch
  • Unterschrift des Patienten auf dem digitalen Aufklärungsbogen
  • ärztliche Unterschrift zur Bestätigung der durchgeführten Aufklärung
  • optionale Ergänzung durch Gesprächsnotizen im Patientendossier

Der unterschriebene Bogen kann in das Praxissystem übernommen und für den Patienten zur Verfügung gestellt werden.

Bekommen Patientinnen und Patienten eine Kopie ihres Aufklärungsbogens?

Ja, das sollte erfolgen.
Patientinnen und Patienten müssen Abschriften der Unterlagen erhalten, die sie im Zusammenhang mit Aufklärung oder Einwilligung unterschrieben haben. Über das AnaBoard® kann die Praxis Kopien bereitstellen – z.B. als Ausdruck oder in digitaler Form, je nach Einrichtung.

Welche Inhalte muss die Patientenaufklärung enthalten?

Eine ordnungsgemäße Aufklärung umfasst insbesondere:

  • Art und Umfang der geplanten Maßnahme
  • Notwendigkeit und Ziel des Eingriffs
  • mögliche Komplikationen und Risiken
  • vorhandene Behandlungsalternativen
  • ggf. Dringlichkeit und Erfolgsaussichten

Das AnaBoard® unterstützt, diese Inhalte strukturiert zu erfassen und sicherzustellen, dass wesentliche Punkte nicht vergessen werden.

Wann sollte die Patientenaufklärung stattfinden?

Die Aufklärung muss rechtzeitig erfolgen, sodass der Patient genug Zeit für eine wohlüberlegte Entscheidung hat.
Bei geplanten Operationen sollte zwischen Aufklärung und Eingriff in der Regel ein angemessener zeitlicher Abstand liegen. AnaBoard® hilft, die Zeitpunkte der Aufklärung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wie lange müssen Aufklärungsdokumente aufbewahrt werden?

In Deutschland müssen medizinische Unterlagen – einschließlich Aufklärungsdokumentation – in der Regel mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.
Das AnaBoard® unterstützt die revisionssichere Ablage und erleichtert die langfristige Nachvollziehbarkeit.

Entstehen für Patientinnen und Patienten zusätzliche Kosten durch AnaBoard®?

In der Regel nicht.
Das AnaBoard® ist ein Werkzeug der jeweiligen Praxis oder Klinik zur Organisation und Dokumentation der Aufklärung. Für Patientinnen und Patienten entstehen dadurch üblicherweise keine gesonderten Kosten. Die konkrete Handhabung kann jedoch von Einrichtung zu Einrichtung variieren.

Wie trägt das AnaBoard® zur Qualität und Sicherheit in der Praxis bei?

Das AnaBoard®:

  • standardisiert Inhalte und Abläufe der Aufklärung
  • reduziert das Risiko, wichtige Informationen zu vergessen
  • verbessert die Lesbarkeit und Auffindbarkeit der Dokumentation
  • schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Behandlungsverlauf

Das erhöht die Patientensicherheit und stärkt das Vertrauen in die Behandlung.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit berücksichtigt?

AnaBoard® wird unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben betrieben.
Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der medizinischen Behandlung verwendet. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen und den Vereinbarungen mit der jeweiligen Einrichtung.

Für welche Einrichtungen ist das AnaBoard® geeignet?

Das AnaBoard® richtet sich insbesondere an:

  • Arztpraxen
  • MVZ
  • ambulante OP-Zentren

Überall dort, wo Aufklärung über diagnostische oder therapeutische Maßnahmen erforderlich ist, kann das AnaBoard® Prozesse vereinheitlichen und digitalisieren.