Die fortgeschrittene, digitale Signatur

Elektronische Unterschrift wie auf Papier

Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist eine Form der digitalen Unterschrift, die gemäß der eIDAS-Verordnung (EU) eine erhöhte Sicherheit und Rechtsgültigkeit bietet – sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift in vielen digitalen Geschäftsprozessen.

Merkmale der fortgeschrittenen elektronischen Signatur

Laut Artikel 26 der eIDAS-Verordnung muss eine FES folgende Anforderungen erfüllen:

  • Eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner.
  • Identifizierbarkeit des Unterzeichners.
  • Verwendung von Signaturerstellungsdaten, die ausschließlich unter der Kontrolle des Unterzeichners stehen.
  • Die Signatur muss so mit den Daten verbunden sein, dass nachträgliche Änderungen erkannt werden können.

Vorteile

  • Rechtsgültigkeit: Sie ist in der EU rechtlich anerkannt und kann vor Gericht als Beweis dienen.
  • Sicherheit: Schutz vor Manipulation und Fälschung.
  • Effizienz: Schnelle digitale Prozesse ohne Papier und Postwege.

Abgrenzung zu anderen Signaturarten

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen:

  • Einfache elektronische Signatur – z. B. eingescannte Unterschrift.
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) – mit höherer Sicherheit und Identifizierbarkeit.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) – höchste Sicherheitsstufe, mit qualifiziertem Zertifikat und sicherer Signaturerstellungseinheit.

Anwendung

FES wird häufig in Bereichen wie:

  • Vertragsabschlüssen
  • Behördenkommunikation
  • Gesundheitswesen
  • Finanzdienstleistungen

verwendet, wenn eine höhere Sicherheit erforderlich ist, aber keine qualifizierte Signatur vorgeschrieben ist.

Rechtskonforme digitale Signatur direkt auf dem AnaBoard®

Im Anschluss an die Patientenaufklärung muss das entstandene Dokument sowohl vom Arzt als auch vom Patienten unterschrieben werden. Anstatt auf Papier kann das elektronische Dokument direkt auf dem AnaBoard® unterschrieben werden. Diese Unterschrift entspricht der Unterschrift auf dem Papier, siehe: Unterschriftenvergleich signotec Biometrische Daten wie Position, Geschwindigkeit, Winkel etc. werden zusammen mit der eigentlichen Unterschrift im Dokument gespeichert. So sind, abgesehen von einem tiefensensitiven Display, keine zusätzlichen Geräte notwendig.

Die Vorteile auf einem Blick:

  • Unterschrift direkt auf dem Tablet
  • Keine weiteren Geräte notwendig
  • Entspricht der Unterschrift auf dem Papier
  • Biometrische Daten werden gespeichert
  • Rechtskonform
  • Digitale Praxis

Patienten empfinden den Einsatz einer elektronischen Datenerfassung in der digitalen Praxis auf dem Tablet als zusätzlichen Schutz ihrer Privatsphäre, da ihre Daten nicht für das Praxispersonal direkt ersichtlich sind.

Dokumente und Formulare können direkt auf dem Tablet rechtskonform unterschrieben werden. Die Aufklärungsbögen sind juristisch geprüft.

Nach § 630e Abs. 1 S. 1 BGB ist der Behandelnde "verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären."

Der rechtskonforme Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung erfolgt bei elektronischen Patientenaufklärungsbögen über eine fortgeschrittene digitale Signatur, über Zeitstempel, mit denen die Uhrzeiten der erfolgten Aktionen dokumentiert werden sowie über handschriftliche Anmerkungen, die der Arzt direkt auf dem Tablet vornimmt. Durch die Umwandlung des Dokuments ins PDF/A-Format sind nachträgliche Manipulationen an bereits unterschriebenen Dokumenten nicht mehr möglich.

AnaBoard beschreibbar

In die elektronischen Aufklärungsbögen kann geschrieben und eingezeichnet werden. Sie werden mit Signatur automatisch im Archiv gespeichert.

AnaBoard Unterschrift - digitale Signatur Aufklärungsbögen - Patientenaufklärung

Die sog. erweiterte digitale Signatur erfolgt direkt auf dem Tablet-PC. Sie entspricht der eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten.

§ 630e Abs. 2 S. 2 BGB sieht vor, dass dem Patienten "Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat", ausgehändigt werden. Jedes Dokument kann vor Ablage in das Praxisarchiv automatisch ausgedruckt werden.

Der Patient bestätigt den Erhalt einer Kopie auf dem Tablet. Die Anzahl der Ausdrucke kann frei gewählt werden. Auf Wunsch der Patienten können Dokumente auch per E-Mail versandt werden.

Sämtliche über das AnaBoard® bearbeitete Dokumente werden automatisch als PDF/A-Dateien in das Archiv-System abgelegt und stehen dauerhaft zur Verfügung. § 630f Abs. 3 BGB wird hiermit erfüllt, nach der der Behandelnde "die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren" hat.